Bauliche und technische Maßnahmen, Schutzausrüstung
Schaffen Sie Schutzräume, in denen attackierte Rettungskräfte sicher auf das Eintreffen der Polizei warten können (z. B. besonders gesicherte Fahrzeuge, spezielle Räume in den Wachen). Aber Vorsicht: Solche Schutzräume können auch zu Fallen werden! Sie sind eher für ein kurzfristiges Verweilen geeignet. Ihre örtlich zuständige polizeiliche Beratungsstelle unterstützt und berät Sie in Fragen der Gebäudesicherung und Sicherheitstechnik. Eine Übersicht zu den polizeilichen Beratungsstellen in Thüringen finden Sie hier.
Richten Sie einfache Alarmierungssysteme, wie eine Notruftaste am Handfunksprechgerät oder im Fahrzeug, ein.
Das Tragen von Schutzwesten ist nur bedingt geeignet, um sich vor Angriffen zu schützen. Sie können die Bewegungsfreiheit einschränken und im täglichen Einsatz eher bedrohlich und damit gewaltprovozierend wirken.
Eine Bewaffnung hat grundsätzlich zu unterbleiben. Das Risiko, sich und andere durch einen unsachgemäßen Gebrauch zu verletzen, durch den Angreifer entwaffnet zu werden oder ungewünschtes Verhalten bei ihm zu provozieren, überwiegt gegenüber einem möglichen Nutzen. Zudem unterliegt der Besitz und Gebrauch von Waffen rechtlichen Vorschriften.