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Beirat gegen häusliche und sexualisierte Gewalt zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Thüringen

Am 26. April 2022 berief Frau Ministerin Heike Werner den Leiter der Geschäftssstelle des Landespräventionsrats in den Beirat gegen häusliche und sexualisierte Gewalt zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Thüringen.

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) ist ein 2011 ausgearbeiteter völkerrechtlicher EU-Vertrag und schafft verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen. Seit Februar 2018 ist die Konvention in Deutschland geltendes Recht. Die Istanbul-Konvention definiert Gewalt gegen Frauen und Mädchen als Menschenrechtsverletzung und als Zeichen der strukturellen Ungleichstellung von Frauen und Männern.