Das Deutsche Institut für Menschenrechte kommt im ersten Monitor Gewalt gegen Frauen zu einem alarmierenden Fazit: Es mangelt an Verständnis für die strukturellen Dimensionen geschlechtsspezifischer Gewalt. „Positiv bewertet der Monitor einige gesetzgeberische Erfolge, etwa das Anti-Stalking-Gesetz oder die Aufnahme geschlechtsspezifischer Tatmotive ins Strafrecht. Dennoch stellt sich das Gesamtbild der Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland als besorgniserregend bis alarmierend dar. Es brauche endlich eine Gesamtstrategie von Politik, Verwaltung und Justiz, um die Betroffenen besser zu schützen und der Gewalt ein Ende zu setzen.
Zahlen und Fakten zu geschlechtsspezifischer Gewalt
Stand der Umsetzung der Istanbul-Konvention
Weitere Informationen sowie den ersten periodischen Bericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention finden Sie auf der Seite der Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt.