Unter Leitung der Geschäftsstelle des Landespräventionsrats erstellt das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales eine Handreichung zur ordnungsbehördlichen Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Sie soll Kommunen, die eine Videoüberwachung als Baustein einer Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Kriminalität in Betracht ziehen, als Orientierungshilfe dienen.
