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Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften

Kurz vor dem Weltflüchtlingstag im Juni 2021 wurde die aktualisierte Fassung der bundesweiten „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ durch UNICEF und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) veröffentlicht.

Die "Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften" dienen
bundesweit als offizielle Leitlinie für die Erstellung und Umsetzung von länder- sowie einrichtungsspezifischen Gewaltschutzkonzepten für Flüchtlingsunterkünfte. Seit dem 20. Juni 2021 liegen Sie in vierter Auflage vor. Diese beinhaltet nun die gesetzlichen Regelungen zur Umsetzung von Schutzmaßnahmen gemäß § 44 Abs. 2a, § 53 Abs. 3 AsylG, Themen wie Prävention und Empowerment wurden inhaltlich gestärkt, die Sprache vereinfacht und sensibler gestaltet.

Darüber hinaus wurden erstmalig erforderliche Qualitätsstandards für die Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen in Flüchtlingsunterkünften wie folgt festgeschrieben:

„Sicherheitsmitarbeiter*innen werden vor Ort regelmäßig von Bewohner*innen angesprochen, vor allem in Konfliktsituationen. Daher müssen ihre Kompetenzen im Umgang mit geflüchteten Menschen besonders gefördert werden, insbesondere hinsichtlich interkultureller Unterschiede und Diversität. Entsprechende Handlungskompetenz sowohl im Umgang mit, als auch zum Schutz von besonders schutzbedürftigen Geflüchteten ist unabdingbar. Zum Beispiel ist es zur Sicherstellung einer sachgerechten und qualitätsgestützten Sicherheitsdienstleistung erforderlich, dass bereits bei öffentlichen Ausschreibungen und in allen vertraglichen Beziehungen Qualitätskriterien für die Erbringung der Sicherheitsdienstleistung berücksichtigt werden.“


Kostenfreie Fachveranstaltungen zum Thema werden zeitnah zur Anmeldung freigegeben:
www.gewaltschutz-gu.de/veranstaltungen. Vorab sind die aktuelle Auflage der „Mindeststandards
zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ sowie der „Leitfaden des BDSW
zum Schutz von Flüchtlingseinrichtungen oder –unterkünften für öffentliche Auftraggeber“ im Anhang zu empfehlen.