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Innovationen werden gefördert

Innovative und zukunftsweisende Präventionsmaßnahmen zur Stärkung des Gemeinwohls und zur Prävention delinquenten Verhaltens werden vom Landespräventionsrat Thüringen gefördert.

Ab sofort können Zuwendungen bei der Geschäftsstelle des Landespräventionsrates im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales beantragt werden. Hinweise zum Zuwendungs- und Antargsverfahren stehen online unter https://www.lpr-thueringen.de/foerderung/ zur Verfügung.

Antragsschluss für das laufende Jahr ist der 31. Oktober 2020.

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